Das Kassabuch (als Excel-Dokument) kann als Ersatz für das von Hand geführte Kassenbuch verwendet werden. Nebst stetig aktualisiertem Saldo ergibt es jederzeit eine gute und saubere Übersicht über die einzelnen Einnahmen und Ausgaben.
Unseren Kunden bieten wir diese Tabelle, sowie ein erweitertes Kassenbuch mit vier Seiten pro Monat, kostenlos an. Nichtkunden dürfen die Tabelle selbstverständlich ebenfalls benützen. Wir bitten jedoch, als Unkostenbeitrag CHF 50.00 auf unser Postfinance-Konto IBAN CH25 0900 0000 3000 1167 5 mit dem Vermerk «Kassenbuch» oder direkt via Twint (siehe links unten) zu überweisen.

Wenn Sie uns das Kassenbuch elektronisch zustellen,
können wir die Daten in unser Buchhaltungssystem elektronisch einlesen!

Kassenbücher

Kassenbuch manuell

Dieses einfache, einseitige Dokument dient unseren Kunden, welche das Kassenbuch selber nicht abschliessen. Aus diesem Grunde werden in dieser Tabelle die Summen nicht nachgeführt. Es ist so aufgebaut, dass man die Einträge auch mit Kugelschreiber eintragen kann.

Jahresabschluss

In dieser Excel-Tabelle können Sie abschlussrelevante Werte erfassen, welche wir für den Buchhaltungs-Jahresabschluss von Ihnen benötigen. Sie finden in diesem Dokument Vorlagen für die Debitorenliste, Kreditorenliste, Angefangene Arbeiten und anderes mehr.

Einfache Buchhaltung

Für die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (einfache Buchhaltung) stehen Ihnen die folgenden Tabellen zur Verfügung:

Info Aufbewahrungspflicht

Welche Unterlagen (Belege, Buchhaltung, etc.) müssen wie lange aufbewahrt werden? Auskunft darüber erteilt dieses Infoblatt.

Buchhaltungstexte

Durch das Einhalten von Buchungsregelen und dank standardisierten Buchungstexten können Daten effizient und somit kostengünstig weiterverarbeitet werden. Wir empfehlen Kontennummern und Buchungstexte diesen Beispielen anzupassen.

Formvorschriften zu einer MWST-konformen Rechnung

Sofern formell korrekte Belege vorliegen, ist für ein MWST-pflichtiger grundsätzlich ein Vorsteuerabzug zulässig. Bedingung ist jedoch, dass die bezogenen Leistungen für Zwecke verwendet werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, sprich dazu beitragen den MWST-pflichtigen Umsatz zu erzielen. Zudem sind die einschlägigen Formvorschriften einzuhalten.

Bezahlen mit Twint

Neu haben Sie auch die Möglichkeit direkt Twint zu bezahlen.

twint.jpg

System by cms box